Mordlust New

Transkript von #258 Im Staatsdienst

01:02:51 44 Min. Lesezeit 0 Aufrufe Veröffentlicht vor 3 Tage

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Zusammenfassung der Folge

Die Folge erzählt von dem Mord am jungen Staatsanwalt Cornelius Weinhold, der im Januar 2012 im Amtsgericht Dachau während einer Urteilsverkündung erschossen wurde. Der Täter Gunnar Seibold hatte sich nach eigener Schilderung über Jahre von der Justiz ungerecht behandelt gefühlt.

Die Folge beleuchtet Cornelius' Werdegang, die Tat und die anschließende Debatte über Einlasskontrollen an deutschen Gerichten. Außerdem geht es um den Prozess, das Urteil und die Frage, wie Verhandlungsunfähigkeit juristisch bewertet wird.

Zu Wort kommen unter anderem die Staatsanwältin Andrea Titz und der Rechtsexperte Benedikt Müller.

In dieser Folge Laura Wohlers, Paulina Krasa, Andrea Titz, Benedikt Müller

Das Transkript dieser Mordlust-Folge über den Mord am Staatsanwalt Cornelius Weinhold wurde mit HappyScribe-Technologie erstellt, auf der auch Teams Transkription beruht.

Sprecher 100:00:07

Mordlust.

Paulina Krasa00:00:11

Willkommen bei "Mordlust", einem Podcast über wahre Verbrechen, produziert von der Partner and Crime in Zusammenarbeit mit Studio Bummens. Mein Name ist Paulina Krasa.

Laura Wohlers00:00:19

Und ich bin Laura Wohlers. In jeder Folge erzählen wir euch von einem Kriminalfall aus Deutschland, dabei schauen wir uns juristische, psychologische und gesellschaftliche Aspekte an und sprechen mit Menschen mit Expertise, Beteiligten oder Betroffenen.

Paulina Krasa00:00:33

Ja, und True Crime heißt eben auch, dass hinter jedem Fall echte Menschen und ihre Schicksale stehen. Das solltet ihr beim Hören nicht vergessen, und wir berücksichtigen das auch immer bei unserer Arbeit. Wenn ihr aber merkt, dass euch bestimmte Themen nicht gut tun, dann passt lieber auf euch auf und skippt die Folge. Und weil wir bei all der Schwere zwischendurch aber auch mal etwas Luft brauchen, erlauben wir uns manchmal kleine Abschweifungen. Das ist aber nicht despektierlich gemeint.

Laura Wohlers00:00:57

Heute sprechen wir über einen Kriminalfall, der wie üblich in einem Gerichtssaal endet, aber auch genau dort seinen furchtbaren Anfang nimmt.

Paulina Krasa00:01:06

Fast alle Namen haben wir geändert.

Laura Wohlers00:01:09

Trübes Winterlicht fällt am 11. Januar 2012 durch die Fenster des hellgrauen zweistöckigen Gerichtsgebäudes in Dachau, als ein Mann mit glatt rasierten Wangen, Brille und dunkelblondem Kurzhaarschnitt die schwere Holztür öffnet. Der 31-jährige Cornelius Weinhold betritt das Gebäude. Heute wird er einen Teil seines Tages im Saal C verbringen. Dort wartet heute ein wichtiger Termin auf ihn, einer, der ohne ihn nicht stattfinden kann. Bevor es losgeht, schlüpft Cornelius in eine lange schwarze Robe, unter deren Revers nur noch sein weißes Hemd und die Krawatte herauslugen.

Die Robe gehört für ihn zum Berufsalltag. Denn Cornelius ist Staatsanwalt, und als solcher weiß er, dass die Fälle, mit denen er sich beschäftigt, manchmal nur schwer auszuhalten sind. Doch wie viel ihm einer dieser Fälle an diesem Mittwochnachmittag tatsächlich abverlangen wird, ahnt Cornelius nicht, als er den Gerichtssaal betritt. Die schwarze Robe, die für Cornelius quasi zu seiner Arbeitskleidung gehört und die er auch an diesem Tag trägt, verleiht ihm im Gerichtssaal die Autorität und Seriosität, die er als Staatsanwalt braucht.

Schaut man sich Cornelius' bisherigen Werdegang an, würde man ihn allerdings vielleicht gar nicht unbedingt bei der Staatsanwaltschaft vermuten, sondern eher in einer erfolgreichen Anwaltskanzlei. Rund fünf Jahre zuvor legt der damals 26-Jährige an der prestigeträchtigen Ludwig-Maximilians-Universität in München sein zweites juristisches Staatsexamen ab und wird mit 12,79 Punkten unter 646 Teilnehmenden Drittbester. Cornelius gehört damit notentechnisch zur absoluten Spitze. Mit diesem sensationellen Ergebnis würde ihn vermutlich jede Top-Kanzlei mit Handkuss nehmen.

Und auch sein familiärer Hintergrund bietet ihm beste Voraussetzungen. Cornelius wächst mit einer Schwester und einem Bruder im Raum München in gut situierten Verhältnissen auf. Seine Mutter ist Kunsthistorikerin, sein Vater ist ebenfalls Jurist. Somit hat Cornelius sein Interesse am Recht quasi in die Wiege gelegt bekommen. Sein Fleiß und seine Ambition, Großes zu erreichen, beweist Cornelius bereits, als er 2009 zur Vertiefung seines Studiums in die USA geht. Und an der New York University School of Law festigt sich nicht nur seine Liebe zur Juristerei, sondern auch zu einer Frau, die wie er Jura studiert.

Cornelius lernt Abigail Parker an der Uni kennen. Helle Augen, lange blonde Haare und ein herzliches Lächeln auf den Lippen. Nicht nur Abigails Äußeres gefällt Cornelius, sondern auch ihre Art und ihr Humor. Abigail scheint es andersherum genauso zu gehen, denn es dauert nicht lange, da sind die beiden unzertrennlich. Aus der Studentenliebe wird bald etwas Ernstes. So ernst, dass die Ende 20-jährige US-Amerikanerin nach Abschluss von Cornelius' rund zweijährigem Aufenthalt bereit ist, ihr Leben in den USA hinter sich zu lassen und mit ihm nach Deutschland zu gehen.

2011 zieht das Paar also gemeinsam nach München. Zurück in Deutschland tritt Cornelius dann seinen ersten Job als Jurist an. Statt den bequemsten oder lukrativsten Weg einzuschlagen, hat Cornelius andere Pläne. Statt in einer hochkarätigen Kanzlei anzufangen, entscheidet sich Cornelius ganz bewusst für eine Aufgabe, die ihm wichtiger erscheint als das große Geld. Er möchte seinen Dienst am Volk leisten und wird Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II. Und auch dort wird Cornelius, genau wie zuvor im Studium, schnell zu einem beliebten Kollegen.

Laura Wohlers00:04:32

Der freundliche, aufgeschlossene junge Mann scheut die anspruchsvolle Arbeit keineswegs. Im Gegenteil: Cornelius gilt als ausgesprochen hilfsbereit und springt bereitwillig ein, wenn ein Kollege oder eine Kollegin krankheitsbedingt vertreten werden muss. Viele schätzen seinen feinsinnigen Humor genauso wie seinen Intellekt. Das gilt auch für die Studierenden, die Cornelius zusätzlich in juristischen Seminaren an der LMU München unterrichtet. Mit ihnen geht er nach den Veranstaltungen auch mal ein Bier trinken und bringt dabei regelmäßig den ganzen Tisch zum Lachen. Weil ihm das Unterrichten großen Spaß macht und er sich noch intensiver mit juristischen Fragen beschäftigen möchte, beginnt Cornelius außerdem zu promovieren.

Beruflich läuft es also gut für ihn, und auch privat sieht es rosig aus. Nach rund zwei Jahren Beziehung heiraten Abigail und er. Aus Abigail Parker wird Abigail Parker-Weinhold. Beide können sich gut vorstellen, irgendwann eine Familie zu gründen. Bis es soweit ist, konzentrieren sie sich zunächst auf ihre Karrieren. Auch Abigail arbeitet im juristischen Umfeld und macht sich in München als Englischlehrerin für Jurist:innen selbstständig. Doch während ihr eigener Berufsalltag eher wenig Stoff für Kriminalgeschichten liefert, sieht das bei Cornelius anders aus.

Paulina Krasa00:05:44

Ja, aber Cornelius beschäftigt sich in seinem Berufsalltag natürlich nicht nur mit spektakulären Verbrechen. Aber egal, mit welcher Straftat der 31-Jährige zu tun hat, ob jetzt Diebstahl oder Mord, Cornelius geht mit der gleichen Ernsthaftigkeit an die Sache heran. So, auch heute. An diesem Morgen führt ihn seine Arbeit in den Saal C des Dachauer Amtsgerichts. Cornelius weiß, worum es gleich gehen wird. Er hat die Akte gelesen, auch wenn er die Ermittlungen in diesem Fall nicht selbst geleitet hat, sondern ein Kollege.

Ja, das muss man vielleicht dazu sagen, das ist jetzt auch gar nicht so ungewöhnlich. Also die Person, die ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft ermittelt, ist nicht zwangsläufig dieselbe, die später dann auch beim Prozess mit dabei ist. Und so kommt es jetzt eben auch, dass Cornelius, obwohl er vorher gar nicht in die Sache involviert war und auch bereits ein erster Termin stattgefunden hat, heute die Anklage gegen den Mann vertritt, der einige Minuten vor Beginn der Verhandlung den Saal betritt. Gunnar Seibold ist 1,80 Meter groß und korpulent. Der 54-Jährige mit den grauen Haaren geht auf Krücken.

Mit seinem T-Shirt mit der Aufschrift "Funzkerl" und einem Porträt von Che Guevara sowie einem dunkelgrünen Anorak bildet der Angeklagte optisch einen heftigen Kontrast zum schick gekleideten Staatsanwalt. Gegenüber von Cornelius' Tisch mit etwa drei Metern Abstand nehmen Seibold und seine Verteidigerin Platz. Seitlich von ihnen befindet sich das Richterinnenpult. Um 14:53 Uhr betritt Richter Severin Amberger den Saal. Neben ihm nimmt der Protokollführer Platz. Der 36-jährige große Mann mit athletischer Figur eröffnet den zweiten Verhandlungstag.

Dass es diesen überhaupt braucht, hatte sich bereits beim ersten Termin abgezeichnet. Denn schon da wurde klar, dass noch weitere Zeugen gehört werden müssen. Drei von ihnen sind deshalb heute ins Amtsgericht gekommen. Bevor es richtig losgeht, belehrt Amberger die drei Männer und schickt sie anschließend noch einmal raus. Sie sollen den Saal erst wieder betreten, wenn die jeweilige Aussage gefragt ist. Da auch keine Prozessbesuchenden anwesend sind, leert sich der Raum damit noch einmal deutlich. Zurück bleiben nur Cornelius, Richter Amberger, der Protokollführer und Seibold und seine Verteidigerin.

Über die Vorwürfe entscheidet an diesem Tag kein mehrköpfiges Gericht. Das Verfahren wird von einem einzelnen Strafrichter geführt, ohne Schöff:innen. Also es ist eine überschaubare Runde, in der an diesem Nachmittag über die Vorwürfe gegen Gunnar Seibold verhandelt wird.

Laura Wohlers00:08:09

Der 54-Jährige ist wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in seiner Zeit als Transportunternehmer zwischen 2004 und 2008 mehrere Fahrer fest angestellt, für sie aber keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu haben. Insgesamt soll Seibold auf diese Weise Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 44.238,60 Euro vorenthalten haben. Dafür muss er sich nun strafrechtlich verantworten.

Doch aus der Akte weiß Cornelius auch, dass der Angeklagte die Sache ganz anders sieht. Schon beim ersten Verhandlungstermin hat Seibold deutlich gemacht, dass er die Vorwürfe nicht nachvollziehen kann. Die Fahrer seien keine Angestellten gewesen, sondern selbstständige Subunternehmer, die nicht nur für ihn, sondern auch für andere Speditionen Aufträge übernommen hätten. Deshalb, so Seibolds Standpunkt, sei es auch nicht seine Aufgabe gewesen, die Fahrer zur Sozialversicherung anzumelden und für sie Beiträge abzuführen. Dafür seien sie selbst verantwortlich gewesen.

Und überhaupt würden andere Speditionen schließlich genauso arbeiten. Um Seibolds Darstellung mit den Aussagen anderer abzugleichen, wird heute zunächst einer seiner ehemaligen Fahrer in den Saal gerufen. Und dessen Schilderung passt so gar nicht zu dem, was Seibold beim ersten Verhandlungstermin erzählt hat. Der Mann sagt aus, ausschließlich für Seibolds Firma gefahren zu sein. Einen eigenen Lkw habe er nie besessen, stattdessen habe Seibold ihm kostenlos einen zur Verfügung gestellt. Auch ein Firmenhandy und eine Tankkarte habe er von ihm bekommen.

Ein Subunternehmer sei er deshalb nie gewesen. Schon während der ehemalige Fahrer seine Sicht der Dinge schildert, wird deutlich, dass Seibold das nicht einfach so stehen lassen will. Immer wieder protestiert er lautstark und fällt dem Zeugen ins Wort. Richter Amberger muss ihn mehrfach ermahnen und sein rüpelhaftes Verhalten zurechtweisen. Nach seiner Aussage verlässt der ehemalige Lkw-Fahrer den Saal, und der nächste Zeuge wird hereingerufen. Doch auch dessen Aussage hilft Seibold nicht weiter. Sowohl der Zollbeamte als auch der anschließend befragte Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung stützen mit ihren Aussagen die Vorwürfe der Anklage.

Hinweise darauf, dass es sich bei den Fahrern tatsächlich um Subunternehmer gehandelt haben könnte, finden sich demnach nicht. Stattdessen sprechen die Erkenntnisse lediglich für Anstellungen. Je länger die Vernehmungen dauern, desto deutlicher wird Seibolds Unmut. Immer wieder kommentiert er das Gesagte lautstark, sodass Richter Amberger erneut eingreifen und ihn zur Ordnung rufen muss. Nachdem der Zollbeamte und der Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung ihre Aussagen beendet haben, nehmen beide im Publikumsbereich des Saals Platz.

Nachdem alle drei Zeugen gehört wurden und weder Cornelius noch Seibolds Verteidigerin weitere Punkte anbringen, schließt Richter Amberger die Beweisaufnahme. Anschließend weist er Seibold darauf hin, welche Rechtsfolgen ihm drohen könnten. Im Raum stehen eine Bewährungsstrafe und eine geringe Geldauflage. Dass dabei keine Arbeitsauflage, etwa in Form von Sozialstunden, vorgesehen ist, hängt mit Seibolds gesundheitlicher Situation zusammen. Seit einem Schlaganfall ist der 54-Jährige teilweise rechtzeitig gelähmt und auf seine Krücken angewiesen.

Zudem wiegt er 160 Kilogramm und leidet an schwerem Diabetes. Dann bittet Richter Amberger Cornelius um sein Schlussplädoyer. Mit souveräner Routine trägt der Staatsanwalt vor, dass sich die Vorwürfe aus der Anklage seiner Ansicht nach vollumfänglich bestätigt haben. Doch noch während Cornelius spricht, mischt sich Seibold erneut ein und stänkert dazwischen. Der Staatsanwalt reagiert sofort. In festem Ton wendet er sich an den Angeklagten: "Lassen Sie mich ausreden. Jetzt bin ich dran. Sie können nachher zu den Ausführungen Stellung nehmen."

Seibold verstummt. Cornelius kann sein Plädoyer fortsetzen und fordert für den Angeklagten ein Jahr Haft auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 1.000 Euro. Seibolds Verteidigerin stellt anschließend keinen konkreten Antrag. Sie weist jedoch darauf hin, dass über das Vermögen ihres Mandanten bereits ein Insolvenzverfahren läuft und verweist außerdem auf seinen schlechten Gesundheitszustand. Dann ist Seibold selbst an der Reihe. Richter Amberger erteilt ihm das letzte Wort. Und das nutzt der 54-Jährige sofort, um seinem Ärger Luft zu machen.

Andere Speditionen würden schließlich genauso arbeiten und dafür nicht zur Verantwortung gezogen. Warum also müsste ausgerechnet er hier sitzen, während die anderen unbehelligt bleiben? Das sei ungerecht. Und überhaupt sei bei ihm "nichts zu holen", schließlich sei er insolvent.

Paulina Krasa00:12:46

Ja, na ja, also das andere jetzt da mit einem Unrecht durchkommen, das schafft ja noch keine Legitimation dafür, selbst auch nicht zur Verantwortung gezogen zu werden.

Laura Wohlers00:12:57

Nach Seibolds Schimpftirade erklärt Richter Amberger, dass er sich nun ein paar Minuten Zeit nehmen wird, um das Urteil zu finden. Um kurz nach 16:00 Uhr bittet er dann alle, sich zur Verlesung zu erheben. Amberger beginnt mit der Urteilsverkündung. Seibold wird wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 55 Fällen schuldig gesprochen. "Das war mir ja klar", zischt Seibold seiner Verteidigerin zu. Seibolds Verteidigerin schaut zum Richter, in Erwartung, gleich das Strafmaß zu hören.

Auch Cornelius' Blick richtet sich nun auf Amberger. Alle Aufmerksamkeit im kleinen Gerichtssaal liegt also auf Amberger, während er das Verfahren zu Ende bringt. Doch dann wird sein Satz von einem ohrenbetäubenden Knall zerrissen. Cornelius spürt einen heftigen Schmerz in seiner rechten Hand und in der Leiste. Reflexartig krümmt er sich. Fast unmittelbar danach folgt ein zweiter Knall, und wieder durchfährt ein stechender, brennender Schmerz seinen Körper. Cornelius kann sich nicht mehr auf den Beinen halten und geht zu Boden.

Rechts von ihm schreit jemand: "Alle raus hier!" Doch Cornelius kann nicht raus. Der Schmerz lähmt ihn. Während der 31-Jährige Staatsanwalt von zwei Kugeln getroffen worden ist, haben Seibolds Verteidigerin, der Protokollführer und Richter Amberger hinter dem Richterinnenpult Schutz gesucht. Noch ein Schuss hallt durch den kleinen Gerichtssaal. Diesmal zielt er nicht auf den bereits am Boden liegenden Cornelius, sondern in Richtung derer, die sich gerade versteckt haben. Die Waffe hält Gunnar Seibold in seiner linken Hand. Während der Urteilsverkündung hat der 54-Jährige sie aus seiner Jackentasche gezogen und zuerst auf Cornelius gefeuert.

Als er gerade ein viertes Mal abdrückt, wird er plötzlich zu Boden gerissen. Die beiden Zeugen aus dem Publikumsbereich haben sich auf ihn gestürzt und versuchen, ihm die Pistole abzunehmen. Doch selbst am Boden gibt Seibold noch zwei weitere Schüsse ab. Erst dann gelingt es den Männern, ihm die Waffe zu entreißen. Sekunden später stürmt ein Sicherheitsbeamter des Amtsgerichts in den Saal und legt Seibold Handschellen an. Richter Amberger kommt hinter seinem Pult hervor, rennt aus dem Saal, um sofort die Polizei zu verständigen. Cornelius bekommt davon kaum noch etwas mit.

Seit dem zweiten Schuss liegt er auf dem Boden, krümmt sich und stöhnt vor Schmerzen. Vor seinen Augen tauchen die beiden Zeugen und Seibolds Verteidigerin auf. Cornelius schafft es gerade noch, ihnen zu sagen, dass er starke Schmerzen im Bauch hat. Von außen ist zunächst nicht zu erkennen, wie schwer Cornelius verletzt ist. Die schwarze Robe verdeckt die Wunden fast vollständig. Nur drei Minuten, nachdem der Notruf abgesetzt wurde, treffen Polizei und Rettungskräfte im Saal C ein. Ein Polizist eilt zu Cornelius, der sich noch immer kaum bewegen kann.

Cornelius wird in Schocklage gebracht. Dabei entdeckt der Polizist eine Wunde am Handgelenk und beim Lösen der Krawatte eine weitere an der Schulter. Kurz darauf beugt sich eine Notärztin über ihn. Sie fragt Cornelius nach seinem Namen. "Cornelius Weinhold", bringt er noch hervor. Mit gequälter Stimme sagt er auch ihr, dass er Schmerzen im Bauch hat. Cornelius ist zu diesem Zeitpunkt schon mehr abwesend als anwesend. Die Notärztin legt ihm Zugänge und sagt, dass sie ihm jetzt Schmerzmittel verabreicht.

Dann wird alles um Cornelius herum schwarz. Cornelius wird auf eine Liege gehoben und zum Rettungswagen geschoben. Auf dem Weg ins Krankenhaus muss der 31-Jährige reanimiert werden. Im Klinikum Dachau angekommen, wird er sofort einer Notoperation unterzogen. Sein Leben hängt am seidenen Faden. Im Gegensatz zu dem der anderen Prozessbeteiligten. Richter Severin Amberger, der Protokollführer und Seibolds Verteidigerin, hatten an diesem Mittwochnachmittag offenbar einen Schutzengel, der wie die Justizia über dem Gerichtsgebäude gewacht hat.

Nachdem die drei hinter dem Richterinnenpult Schutz gesucht hatten und ganze viermal in ihre Richtung geschossen wurde, traf keines der Projektile einen von ihnen. Stattdessen schlugen die Kugeln unter anderem in einen Heizkörper, in das Telefon, die Computermaus und die Stuhllehne des Protokollführers ein. Cornelius hatte weniger Glück. Er stand dem Schützen mit etwa drei Metern Abstand direkt gegenüber. Als Richter Amberger mit der Urteilsverkündung begonnen hatte, schaute Cornelius zu ihm und hatte seinen Körper dadurch leicht nach links gedreht.

So bemerkte er nicht, wie Seibold mit der linken Hand die Waffe aus seiner Jackentasche zog und auf ihn feuerte. Die erste Kugel traf Cornelius knapp oberhalb des rechten Handgelenks, durchflug seinen Unterarm und drang im Bereich der rechten Leiste erneut in seinen Körper ein, wo sie die Beckenschlagader aufriss. Das zweite Projektil drang im Bereich des linken Schlüsselbeins in seinen Brustkorb ein, als Cornelius sich schon gebückt hatte. Danach durchschlug es die Lunge, streifte das Herz, durchdrang Zwerchfell und Magen und blieb schließlich in einem Lendenwirbel stecken.

Erst jetzt, hier auf dem OP-Tisch, wird den Ärztinnen das ganze Ausmaß seiner Verletzungen bewusst. Cornelius hat bereits enorm viel Blut verloren, und die inneren Blutungen halten weiter an. Die Schussverletzungen sind nicht operabel. Um 16:45 Uhr wird Cornelius Weinhold für tot erklärt. Später steht fest, dass selbst eine noch schnellere medizinische Versorgung Cornelius nicht hätte retten können. Er stirbt an innerem Verbluten. Jeder der beiden Schüsse, die Seibold auf ihn abgegeben hatte, wäre für sich allein bereits tödlich gewesen.

Die Nachricht vom getöteten Staatsanwalt verbreitet sich wie ein Lauffeuer in Dachau und Umgebung. Viele sind schockiert, dass jemand am helllichten Tag erschossen wurde und dann auch noch im Amtsgericht, einem Ort, an dem doch eigentlich Gerechtigkeit walten sollte. Neben der Trauer um Cornelius beschäftigt die Bevölkerung vor allem eines: Wie konnte Gunnar Seibold einfach so eine Schusswaffe mit ins Gericht nehmen? Die Antwort darauf ist so einfach wie erschreckend und wird schon bald für einen bundesweiten Aufschrei sorgen.

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Paulina, ich bin auf einen sehr spannenden Fall gestoßen. Eigentlich kommst du ja immer mit neuen Fallvorschlägen um die Ecke, aber es bin heute mal ich. Da geht es um einen Serienmörder, der selbst andere Serienmörder umbringt, und das nach einem ganz bestimmten Regelwerk, also einem Code, der festlegt, wen er töten darf und wen nicht.

Na, den kenne ich. Das ist "Dexter".

Richtig. Für alle, die die Serie nicht kennen: Michael C. Hall spielt Dexter Morgan, der als Blutspurenanalyst bei der Polizei in Miami arbeitet. Aber was seine Kolleginnen nicht wissen: Er ist selbst ein Serienmörder.

Ja, und ich habe natürlich auch schon gesehen, dass es die zweite Staffel von "Dexter - Wiedererwachen" jetzt exklusiv bei unserem heutigen Werbepartner Paramount+ gibt. Ich habe auch bisher echt viel Gutes darüber gehört. Viele lieben ja diese inneren Monologe.

Ja, und damit wir uns beide jetzt auch mal richtig alt fühlen: Dexter feiert dieses Jahr schon das 20-jährige Jubiläum. Und in der neuen Staffel ist es so, dass es Dexter nach New York verschlägt, wo er es gleich mit zwei gefährlichen Serienmördern zu tun bekommt. Und als wäre das nicht schon genug, kämpft er auch noch mit seiner eigenen Midlife-Crisis, was bei einem Serienmörder ja dann auch eine ganz andere Dimension annimmt.

Ja, ich bin auf jeden Fall schon hyped. Und wenn ihr auch neugierig geworden seid und vielleicht ja auch schon sowieso auf diese Fortsetzung gewartet habt: Die zweite Staffel von "Dexter - Wiedererwachen", die ist am 30. Oktober gestartet. Das heißt auch quasi pünktlich zu Halloween. Und jeden Freitag gibt es jetzt eine neue Folge, insgesamt zehn, und das Ganze exklusiv auf Paramount+.

Alle Infos findet ihr wie immer in der Folgenbeschreibung.

Werbung Ende.

Paulina Krasa00:20:44

Wie kann es sein, dass ein Mann in einem Gericht mit einer Waffe um sich schießt? Noch am Abend des 11. Januar 2012, dem Todestag des jungen, aufstrebenden Staatsanwalts Cornelius Weinhold, steht die bayerische Justizministerin Beate Merk bei einer Pressekonferenz in der Dachauer Polizeiinspektion vor den anwesenden Pressevertreter*innen. Die blonde Frau mit dem niedergeschlagenen Gesichtsausdruck erklärt, dass es am Amtsgericht schlichtweg keine Einlasskontrollen gegeben habe. Als Grund nennt die Ministerin: "Innerhalb der Justiz besteht der Konsens, dass wir offene Gerichte wollen."

Journalist*innen fragen Merk, ob Menschen beim Betreten von Gerichtsgebäuden künftig ähnlich gründlich kontrolliert werden sollten wie an Flughäfen. Die Justizministerin antwortet darauf Folgendes:

Beate Merk00:21:28

Ich habe Verständnis dafür, dass man das fordert. Ich muss Ihnen aber auch sagen, dass 100 Gerichtsgebäude nicht so kontrolliert werden können, dass Tausende von Menschen, die tagtäglich rein und raus gehen in diese Gebäude, so kontrolliert werden können, wie Sie sich das jetzt vorstellen.

Paulina Krasa00:21:44

Justizministerin Merk betont zwar noch, dass es durchaus Kontrollen gibt, allerdings vor allem dann, wenn der jeweilige Fall oder der oder die Angeklagte konkreten Anlass dazu gibt. Zudem würden an den Eingängen bayerischer Justizgebäude stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Bedauerlicherweise war das an diesem Tag in Dachau nicht der Fall. Und so konnte Seibold mit einer geladenen Pistole in der Jackentasche ungehindert das Gericht betreten und schließlich Cornelius erschießen. Ja, und Cornelius Weinhold ist nicht der einzige Justizmitarbeitende, der in Deutschland im Dienst getötet wurde.

Im Januar 1995 betritt ein Mann das Amtsgericht Kiel und schneidet einer Familienrichterin in ihrem Dienstzimmer mit einem Messer die Kehle durch. Der Mann befindet sich seit Längerem in einem Sorgerechtsstreit und fühlt sich von der Justiz ungerecht behandelt. Er hält die Richterin offenbar irrtümlich für eine Richterin, die mit seinem Sorgerechtsverfahren zu tun hat. Aber tatsächlich stimmt das gar nicht. Er kannte sie nicht einmal persönlich. Die ihm völlig unbekannte Richterin wurde also, so scheint es, allein deshalb zu seinem Opfer, weil sie für ihn die Justiz verkörperte.

Gut, drei Jahre später, im Mai '98, wird ein Richter am Amtsgericht Essen in seinem Dienstzimmer erschossen. Der Täter war von genau diesem Richter 17 Jahre vorher wegen einer Straftat zu einer geringen Geldstrafe verurteilt worden. All diese Jahre später reist er dann nach Essen und erschießt den Richter und tötet anschließend sich selbst. Im Oktober 2005 wird außerdem der damalige Berliner Generalstaatsanwalt in seinem Büro im hier Kriminalgericht Moabit von einem Rentner überfallen und mit einem Holzknüppel geschlagen.

Ja, und ich glaube, solche Fälle zeigen ganz gut, dass Menschen, die für die Justiz arbeiten, immer wieder zur Zielscheibe für den Unmut von Personen werden, die sich von den Gerichten oder Strafverfolgungsbehörden ungerecht behandelt fühlen. Und was nach diesen Taten natürlich immer im Raum stand, ist die Frage: Wie konnten diese in den Fällen Täter mit Waffen überhaupt in ein Justizgebäude gelangen? Und Grund dafür waren auch die Sicherheitsmaßnahmen, die damals an vielen deutschen Gerichten üblich waren. Diese flächendeckenden Einlasskontrollen, bei denen jede Person wie am Flughafen auch durch diese Metalldetektoren gehen müssen, die waren nicht nur in Bayern, sondern auch deutschlandweit nicht immer Standard, sondern wurden dann eben nur bei diesen bestimmten Verfahren oder bei bestimmten Personen eingesetzt.

Geändert hatte sich das vor allem in NRW nach dem 9. März '94. Da konnte nämlich ein Mann unkontrolliert das Amtsgericht Euskirchen betreten. Kurz zuvor war sein Einspruch gegen eine Geldstrafe wegen Körperverletzung abgewiesen worden. Und der erschoss dann nämlich im Gericht sechs Menschen, darunter auch den für seinen Fall zuständigen Richter, und zündete danach eine Bombe, durch die auch er selbst dann ums Leben kam. In NRW wurde dann nach diesem Vorfall auch einiges geändert und zum Beispiel unter anderem Sicherheitsschleusen eingebaut. Hier in Berlin, im Kriminalgericht Moabit, da werde ich sogar immer rausgezogen aus dieser Sicherheitskontrolle, wenn ich eine Thermokanne mit habe.

Sprecher 500:24:52

Ja.

Paulina Krasa00:24:53

Die darf ich nicht mit reinnehmen.

Sprecher 500:24:54

Wie? Warte mal, stopp. Aber wenn du die vorher auskippen würdest, den Inhalt, dann nee?

Paulina Krasa00:25:00

Keine Thermokannen. Nur Plastikflaschen.

Sprecher 500:25:03

Da sieh mal an. Aber in Berlin werden vielleicht auch häufiger schwerwiegende Delikte verhandelt als jetzt zum Beispiel in Gladbach.

Paulina Krasa00:25:11

Ja, und das sorgt natürlich auch dafür, dass es da ein hohes Besucher*innenaufkommen gibt. Also manchmal stand ich da morgens locker eine Viertelstunde, 20 Minuten in der Schlange.

Sprecher 500:25:21

Und das sind ja nicht nur Pressevertreter*innen, die dann neben dir stehen.

Paulina Krasa00:25:24

Also im Grunde, und das würde ich übrigens auch den Zuhörenden mal empfehlen, kann man natürlich auch einfach als Privatperson sich einen Prozess angucken.

Sprecher 500:25:32

Ja, genau.

Paulina Krasa00:25:33

Und gerade dann ist es aber natürlich wichtig für alle, dass alle überprüft werden.

Sprecher 500:25:39

Total. Und vor allem in so Städten wie Berlin. Ich fände das wirklich verantwortungslos, wenn dem anders wäre. Aber es ist noch so, dass halt bundesweit zumindest keine einheitlichen Sicherheitsmaßnahmen gelten oder es irgendwie verpflichtende Einlass- und Personenkontrollen gibt. Wie streng kontrolliert wird, unterscheidet sich wirklich je nach Bundesland, Gericht und Gefährdungslage. Aber natürlich beginnt auch nach Cornelius' Tod innerhalb der bayerischen Justiz eine intensive Sicherheitsdebatte.

Andrea Titz, die damals als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II arbeitete, also genau der Behörde, bei der auch Cornelius tätig war, hat uns im Interview erzählt, dass ihr der Tod ihres Kollegen eines schmerzlich bewusst gemacht hat.

Andrea Titz00:26:27

Der hat jetzt vielleicht nichts an meinem unmittelbaren Sicherheitsgefühl geändert. Er hat aber mir den Wahnsinn vor Augen geführt, dass wir das vorher tatsächlich unterlassen haben, dass wir tatsächlich vorher einfach alle Menschen unkontrolliert in Verhandlungen gehen lassen und vor allen Dingen ja auch keine, sagen wir mal, nicht öffentlichen Bereiche in den meisten Gerichten hatten, sondern einfach die Leute reingehen ließen und die durften dann durchs Haus gehen, freien Mutes, und womöglich dann den Staatsanwalt oder den Richter aufsuchen, der oder die sie irgendwann mal angeklagt oder verurteilt hatte.

Und keine Personenkontrolle, keine Kontrolle des Tascheninhalts. Das hat mir erst vor Augen geführt, wie gefährlich das eigentlich vorher war.

Sprecher 500:27:10

Einige Kolleg*innen von Andrea Titz hatten sich allerdings sehr wohl unsicherer danach im Gerichtsgebäude gefühlt. Um sie in dieser akuten Situation zu unterstützen und mit ihren Ängsten und Sorgen halt nicht alleine zu lassen, wurde ihnen deshalb ein wichtiges Angebot gemacht, wie Andrea Titz uns erzählt hat.

Andrea Titz00:27:27

Tatsächlich war eigentlich von Seiten unseres Behördenleiters damals von vornherein ausgegeben: Kein Staatsanwalt und keine Staatsanwältin muss mehr an ein Gericht gehen und einen Sitzungsdienst an einem Gericht wahrnehmen, an dem nicht für entsprechende Sicherheit gesorgt wird. Und ich denke, das war damals ein sehr enger Schulterschluss, der unserem Behördenleiter auch von Seiten der Kolleginnen und Kollegen sehr hoch angerechnet wurde.

Sprecher 500:27:54

Und der Protest der Jurist*innen zeigt Wirkung. Nur fünf Tage nach der Tat ordnet Justizministerin Beate Merk Metalldetektorrahmen für alle bayerischen Gerichtsgebäude und eine höhere Kontrolldichte an. In der Folge werden Eingangsbereiche umgebaut, Sicherheitsschleusen eingerichtet und zusätzliches Sicherheitspersonal eingestellt.

Paulina Krasa00:28:14

Für Cornelius' Familie bringen all die neuen Sicherheitsmaßnahmen wenig. Sie helfen nicht, über den Schmerz hinweg jemanden beerdigen zu müssen, der mit gerade einmal 31 Jahren noch sein ganzes Leben vor sich hatte, der berufliche Pläne und den Traum von einer eigenen Familie hatte, gemeinsam mit Abigail. Doch statt sich mit ihrem Mann eine Zukunft aufzubauen, ist Abigail jetzt mit nur 30 Jahren plötzlich Witwe. Von einem auf den anderen Augenblick ist Cornelius nicht mehr da. Kein Abschied, keine Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten, dass er an diesem Morgen zur Arbeit gehen und nicht mehr nach Hause kommen würde.

Der Abschied, für den ihnen keine Zeit geblieben war, muss acht Tage später nachgeholt werden. Am 19. Januar 2012 versammeln sich mehr als 500 Menschen auf einem Münchner Friedhof, um Cornelius' Gebühren zu gedenken. Acht Tage zuvor war er noch selbst ganz in Schwarz gekleidet seiner Arbeit nachgegangen. Heute sind es seine Familie, seine Freund*innen und Kolleg*innen, die sich in dunkle Kleidung gehüllt haben. Einige versuchen, ihre Emotionen zurückzuhalten, doch vielen gelingt es nicht. Immer wieder fließen Tränen, während sich ihre Blicke auf ein Porträt von Cornelius richten, auf dem er in seiner Anwaltsrobe leicht verschmitzt in die Kamera schaut.

Eine Robe, die er mit so viel Stolz und Ehre getragen hat. Es sind die Erinnerungen seiner Familie und Freund*innen, die an diesem Tag zumindest einen kleinen Funken Trost spenden. Cornelius' Doktorvater tritt nach vorne und spricht über seine außergewöhnlichen Leistungen. Seine Doktorarbeit nennt er wegweisend ein Juwel, das noch immer auf seinem Schreibtisch liegt. Er ist überzeugt, mit seinem Talent und seiner heiteren Art hätte er es bis ans Bundesverfassungsgericht gebracht. Cornelius' bester Freund erinnert sich an diesem Tag an einen gemeinsamen Moment mit ihm.

Sechs Jahre zuvor waren die beiden gemeinsam in Berlin, um die Band Pearl Jam live zu sehen. Cornelius steckte eigentlich mitten im Prüfungsstress, doch dieses Konzert wollte er auf keinen Fall verpassen. Nach der Show trafen die beiden noch durch einen Zufall auf den Sänger der Band. Völlig perplex brachte Cornelius' bester Freund nur ein "Thank you for the music" heraus. Also wie bei ABBA, ne?

Sprecher 500:30:21

Ja.

Paulina Krasa00:30:23

Und das war ein Satz, mit dem Cornelius seinen besten Freund danach immer wieder aufgezogen hat. Der sagt jetzt bei Cornelius' Beerdigung: "Ich wünschte mir nichts mehr, als dass du mich weiter auslachen könntest." Dann tritt Cornelius' Vater nach vorn und erinnert an die Liebe zur Poesie, die er mit seinem Sohn geteilt hat. Erst vor Kurzem haben die beiden über Bertolt Brechts Gedicht "Von der Freundlichkeit der Welt" gesprochen. Cornelius' Vater hatte damals zu seinem Sohn gesagt, dass er sich wünsche, Cornelius möge dieses Gedicht eines Tages auf seiner Beerdigung vorlesen.

Doch dazu wird es niemals kommen. Was für ein Rollentausch, sagt er fassungslos.

Sprecher 500:31:01

Mit der Beerdigung hat Cornelius' Familie einen Ort, an dem sie Abschied von ihm nehmen kann. Doch was an diesem 11. Januar im Amtsgericht passiert ist, ist damit noch lange nicht abgeschlossen. In Cornelius' Familie bleibt neben der Trauer auch das Bedürfnis nach Antworten und danach, dass der Mann, der ihn Cornelius genommen hat, dafür zur Verantwortung gezogen wird. Während sie versuchen, irgendwie mit diesem Verlust weiterzuleben, beginnt deshalb an anderer Stelle bereits die juristische Aufarbeitung seines Todes. Die Ermittlungen dazu laufen unmittelbar nach der Tat an.

Allerdings werden sie nicht von der Staatsanwaltschaft München II geführt, bei der Cornelius selbst gearbeitet hat. Stattdessen übernimmt die Staatsanwaltschaft München I den Fall. Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass seine direkten Kolleg*innen kaum völlig unbefangen den gewaltsamen Tod eines Menschen untersuchen können, mit dem sie bis vor Kurzem noch zusammengearbeitet haben. Ermittelt wird nun wieder einmal gegen Gunnar Seibold, allerdings nicht mehr wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge, wegen denen er noch wenige Monate zuvor vor Gericht stand.

Diesmal geht es um eine Tat von völlig anderer Dimension: Mord. Die Ermittelnden wollen eine lückenlose und gerichtsfeste Anklage vorbereiten. Dafür nehmen sie sich mehrere Monate Zeit. Schließlich lässt das Landgericht die Anklage zu. Ende Oktober 2012, gut neun Monate nach den tödlichen Schüssen, soll Seibold erneut vor Gericht stehen.

Paulina Krasa00:32:26

Seit Seibold in Untersuchungshaft sitzt, verschlechtert sich sein Gesundheitszustand dramatisch. In den knapp neun Monaten seit seiner Festnahme isst er immer weniger. Und hinzu kommt auch noch die schwere Diabeteserkrankung, die seinen ohnehin schlechten Gesundheitszustand zusätzlich verschärft. Schon einige Monate zuvor musste ihm deshalb ein Bein amputiert werden. Auch das verbliebene Bein müsste aus ärztlicher Sicht dringend amputiert werden, doch dagegen wehrt sich Seibold. Stattdessen lässt er sich lediglich Morphium gegen die Schmerzen geben, obwohl sein verbleibendes Bein bereits so weit abgestorben ist, dass sich eine Blutvergiftung entwickelt hat.

Eigentlich steht Seibold nun der Mordprozess bevor, doch ob dieser überhaupt stattfinden kann, ist plötzlich ungewiss. Sein Verteidiger erklärt gegenüber der Presse, sein mittlerweile 55-jähriger Mandant habe, Zitat, "mit dem Leben abgeschlossen". Seibold habe eine Patientenverfügung, in der er lebenserhaltende Maßnahmen ablehne. Sein Anwalt bezeichnet das Verhalten seines Mandanten als Suizid auf Raten. Und tatsächlich ist Seibolds Zustand inzwischen so schlecht, dass ein medizinischer Gutachter ihn für verhandlungsunfähig erklärt.

Der für den 23. Oktober angesetzte Prozessbeginn muss deswegen abgesagt werden. Doch damit steht die Justiz vor einer schwierigen Frage. Denn der Tod von Cornelius soll strafrechtlich aufgearbeitet und der Mann, der ihn erschossen hat, dafür zur Verantwortung gezogen werden. Wie also lässt sich unter diesen Umständen allen gerecht werden? Also grundsätzlich ist es natürlich schon so, dass ein Strafprozess nicht ohne die angeklagte Person stattfinden darf. Die Strafprozessordnung, die schreibt auch vor, dass der oder die Angeklagte bei der Hauptverhandlung anwesend sein muss.

Es gibt aber einige wenige Ausnahmen, zum Beispiel, wenn die Person zunächst anwesend war, sich bereits zur Anklage äußern konnte und später dann nicht mehr erscheint. Das ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine weitere Ausnahme kann gelten, wenn jemand die eigene Verhandlungsunfähigkeit bewusst selbst herbeiführt. Und das ist ja in dem Fall hier jetzt auch nicht uninteressant. Welche rechtlichen Hürden dafür gelten, hat uns der Rechtsexperte unseres Vertrauens, Benedikt Müller, erklärt.

Benedikt Müller00:34:35

Das erkennende Gericht muss zunächst mal mit einem Sachverständigen klären, ob der Angeklagte oder die Angeklagte tatsächlich verhandlungsunfähig ist. Außerdem muss festgestellt werden, dass sich die Person vorsätzlich und schuldhaft in diesen Zustand versetzt hat, um die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zu verhindern. Und die Anwesenheit des oder der Angeklagten darf für die Verhandlung auch nicht unerlässlich sein. Außerdem, und das ist ganz besonders wichtig, muss nach Eröffnung des Hauptverfahrens der oder die Angeklagte bereits einmal die Gelegenheit gehabt haben, sich vor einem Richter oder einer Richterin zu den Vorwürfen zu äußern.

Während der Abwesenheit dann muss der oder die Angeklagte auch durch einen Verteidiger vertreten sein. Im Zweifel muss ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Und wenn die Person dann im Laufe des Verfahrens wieder verhandlungsfähig wird, dann muss der oder die Vorsitzende sie über den wesentlichen Inhalt dessen informieren, was während der Abwesenheit verhandelt wurde, was so passiert ist.

Paulina Krasa00:35:36

Ob Seibold sich durch seine Weigerung, auch das zweite Bein amputieren zu lassen, selbst in einem Zustand der Verhandlungsunfähigkeit hält und ob deshalb möglicherweise auch ohne ihn verhandelt werden kann, das muss nun geprüft werden.

Sprecher 500:35:51

Während die Staatsanwaltschaft noch auslotet, welche Möglichkeiten ihr bleibt, kommt plötzlich Bewegung in die Sache. Seibold wird erneut operiert. Und diesmal geschieht genau das, was er zuvor noch entschieden abgelehnt hatte. Auch sein zweiter Unterschenkel wird amputiert. Was ihn schließlich zum Umdenken bewegt hat, ist zunächst unklar. Für die Staatsanwaltschaft bedeutet die Operation aber vor allem eines: Es besteht wieder die Chance, dass Seibold doch noch persönlich vor Gericht stehen kann. Doch noch bevor diese Frage beantwortet ist, sorgt Seibolds Verteidiger mit einem schweren Vorwurf für Aufsehen.

Er behauptet öffentlich, bei der Amputation habe es sich um eine strafbare Zwangsbehandlung durch die Justiz gehandelt, die gegen Seibolds Menschenwürde verstoße. Ein Vorwurf, dem das Justizministerium entschieden widerspricht. Es habe, Zitat, "keinerlei Druck von Seiten der Justiz gegeben". Vielmehr hätten Seibolds Mutter und ein Geistlicher ihn in Haft besucht. Nach Gesprächen mit ihnen habe dieser schließlich bei klarem Verstand selbst in die Amputation eingewilligt. Und die Operation verändert etwas Entscheidendes. Seibolds Gesundheitszustand verbessert sich offenbar so weit, dass seine Verhandlungsfähigkeit erneut überprüft werden kann.

Und schon kurze Zeit später gibt es grünes Licht. Gunnar Seibold ist verhandlungsfähig. Und damit steht fest, dass der Prozess nun doch in seiner Anwesenheit stattfinden kann. Und für Abigail bedeutet diese Nachricht vor allem, dass sie nun doch die Chance bekommt, dem Mann vor Gericht gegenüberzutreten, der ihr Cornelius genommen hat. Sie will dabei sein, wenn aufgearbeitet wird, was an diesem 11. Januar passiert ist und wenn Seibold sich dafür verantworten muss. Doch Abigail will den Prozess nicht nur aus der Zuschauerreihe verfolgen.

Sie will selbst Teil des Verfahrens sein. Sie will Antworten auf ihre Fragen bekommen und Seibold direkt ins Gesicht sagen können, was er ihr mit seiner Tat angetan hat. Deshalb schließt sie sich, genau wie Cornelius' Eltern, dem kommenden Verfahren als Nebenklägerin an.

Paulina Krasa00:37:46

Am Morgen des 5. November 2012 soll es nun endlich so weit sein. Die mittlerweile 31-Jährige betritt das Landgericht München II und nimmt im Saal A 101 neben ihrer Nebenklageanwältin Platz. Auch Cornelius' Familie, Freund*innen und Kolleg*innen sind gekommen, dazu zahlreiche Journalist*innen. Sie alle warten auf den Moment, in dem der Angeklagte vorgeführt wird. Doch ausgerechnet an diesem Morgen bleibt das Krankenbett, das für ihn im Gerichtssaal bereitsteht, leer. Wegen einer eiternden Abszesshöhle an seinem Oberschenkelstumpf muss sich Seibold einem weiteren Eingriff unterziehen.

Nach Einschätzung eines Gutachters ist er jedoch nur vorübergehend verhandlungsunfähig. Am nächsten Tag sitzt Abigail also endlich dem Mann, auf den sie seit Monaten gewartet hat, gegenüber. Seibold ist seit dem letzten Verfahren gegen ihn kaum wiederzuerkennen. Mit grauen Haaren und fahlem Gesicht liegt er unter einer Decke und lässt seinen Blick durch den vollbesetzten Saal schweifen. Er schaut in die Gesichter derer, die sich fragen: Was hatte ihn dazu gebracht, diese grauenhafte Tat zu begehen?

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Laura, wie würdest du mich als Schläferin beschreiben?

Also, du meinst so, wenn ich neben dir schlafe, meinst du?

Werbung00:39:01

Ja, was bin ich für ein Schlaftyp? Also, ich habe ja diese eine Freundin, die behauptet, ja, ich wäre eine aggressive Schläferin, dass ich mich so viel bewegen würde und auch so viel so genervt aufstöhnen würde. Und die denkt dann immer, ich bin sauer auf sie.

Also, ich finde, in der Nacht bist du sehr ruhig, leise, bewegst dich nicht viel. Also, ich werde eigentlich nie wach von dir. Morgens könnte das bei einigen Menschen passieren, dass dieses genervte Stöhnen zu hören ist. Dann hat das aber damit zu tun, dass du schon wach geworden bist, weil die andere Person zu laut war. Weil ich weiß, wie gerne du schläfst und wie gerne du auch ausschläfst. Beziehungsweise, wenn dein Wecker jetzt für neun gestellt ist, dann gefälligst ja wohl auch bis genau neun möchtest du dann schlafen.

Und mit mir gelingt das aber, oder? Weil ich, wenn ich aufstehe, weil manchmal stehe ich ja früher auf als du, dann bin ich doch leise, ne?

Genau, deswegen klappt das mit dir auch so gut. Mein Schlaf ist mir ja deswegen heilig, weil ich so wenig davon kriege aktuell, ne? Deswegen bin ich auch immer sauangenervt, wenn ich dann vorher schon geweckt werde.

Ja, das finde ich total legitim. Was man aber ja auch braucht, damit man schön überhaupt schlafen kann, bis der Wecker dann um neun Uhr klingelt, ist eine gute Matratze.

Ja, und das ist nämlich oft mein Problem in Hotelbetten. Ich habe da nach Rücken.

Ja, und deswegen gibt es ja zum Glück die Emma-Matratze, weil ich finde, die hat die perfekte Härte/Weiche.

Sie ist auf jeden Fall speziell darauf ausgelegt, den Schlaf und damit auch die Erholung zu unterstützen. Bei der neuen Emma Performance Matratze gibt es zum Beispiel die AirGrid-Technologie. Das ist eine besondere Gitterschicht, die dort nachgibt, wo Druck entsteht, also zum Beispiel an den Schultern oder an der Hüfte, wenn man sich auch so auf die Seite legt, ne?

Genau. Diese Performance Collection, die wurde in Deutschland entwickelt und im Emma Sleep Lab gründlich getestet, also im Labor. Und Emma hat sich damit vorgenommen, ihre bisher beste Matratze zu entwickeln.

Das wäre übrigens ein Job für mich, ne? Also, wenn du als Aufgabe hast, zu schlafen, das wäre super. Ich würde mich dann hier bei Emma bewerben. Die haben ja übrigens auch nicht nur Matratzen, sondern auch Betten, Kissen, Decken und noch einiges mehr fürs Schlafzimmer. Da kann man sich wirklich alles zusammenstellen, was man für ein gemütliches Schlafzimmer braucht. Und was ich auch besonders gut finde, ist, dass man die Matratzen bis zu 100 Nächte risikofrei probeschlafen kann. Und bei den Kissen sind das bis zu 30 Nächte. Also, da hat man wirklich Zeit, um dann auch herauszufinden, wie das zu Hause zu einem passt.

Ja, und falls ihr gerade sowieso überlegt, euch eine neue Matratze oder etwas anderes fürs Schlafzimmer zuzulegen, kommt das jetzt ziemlich gelegen. Denn bei Emma sind gerade die Black Friday Wochen. Noch bis zum 3. Dezember gibt es auf viele Produkte bis zu 55 Prozent Rabatt.

Und es kommt noch was obendrauf. Mit unserem Code LUSTSLEEP, also ein Wort, alles groß geschrieben, also die Lust und der Schlaf, auf Englisch Sleep, bekommt ihr zusätzlich 5 Prozent Rabatt auf alle Emma-Produkte. Also zusätzlich zu den bis zu 55 Prozent aus der Black Friday Aktion. Der Code gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Alle weiteren Infos und die Angebotsbedingungen findet ihr auf emma-matratze.de und wie immer in unserer Folgenbeschreibung.

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Sprecher 500:42:24

Ein Blick in die Vita von Gunnar Seibold zeigt, dass er sich knapp 30 Jahre zuvor mit seiner Transportfirma selbstständig gemacht hatte. Anfang der 2000er geriet sein Unternehmen jedoch zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Im November 2004 gewann Seibold 125.000 Euro im Lotto. Seine wirtschaftlichen Probleme waren damit jedoch nicht dauerhaft gelöst. Seibold musste schließlich Insolvenz anmelden. Gleichzeitig verschlechterte sich sein gesundheitlicher Zustand massiv. Zeitweise wog er bis zu 200 Kilogramm, mittags aß er drei bis vier Pizzen und schränkte sich auch ansonsten beim Essen kaum ein.

Schließlich erlitt Seibold einen schweren Schlaganfall, den er nur knapp überlebte. Danach war er teilweise rechtsseitig gelähmt, auf Unterstützung angewiesen und zog schließlich in eine behindertengerechte Wohnung. Der Vorwurf, Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten zu haben, war allerdings nicht Seibolds erste Berührung mit dem Strafrecht. Zwischen 1974 und 1985 wurde er mindestens sechsmal verurteilt. 2003 kam eine weitere Verurteilung wegen Beleidigung hinzu. 1980 wurde gegen ihn sogar eine einjährige Freiheitsstrafe verhängt, von der er zumindest einen Teil verbüßte, bevor die Reststrafe 1981 zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Als Seibold im Januar 2012 auf Cornelius schoss, galten diese alten Verurteilungen allerdings als getilgt und standen nicht mehr im Bundeszentralregister. Seibold kannte die Justiz aus unterschiedlichen Perspektiven. Er erstattete mehrfach Strafanzeige gegen andere und war an zahlreichen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen beteiligt. Die Verfahren gingen unterschiedlich aus. Manche entschied er für sich, andere verlor er oder beendete sie mit einem Vergleich. Doch unabhängig vom Ausgang wurden seine Erfahrungen mit der Justiz für ihn zunehmend zu einem beherrschenden Thema.

Seibold waren Gerichte und juristische Auseinandersetzungen also alles andere als fremd. Immer wieder sah er sich selbst im Recht und konnte nur schwer damit umgehen, wenn andere ihm widersprachen. Diesmal sitzt Gunnar Seibold nicht wegen eines Streits um Geld oder wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge vor Gericht, sondern wegen Mordes.

Paulina Krasa00:44:34

Genauer gesagt Mord und dreifacher versuchter Mord. Auch am Tattag ist Seibold überzeugt, die Justiz habe sich gegen ihn gestellt. Der vorsitzende Richter will wissen, ob sich der 55-jährige Seibold zu den schweren Vorwürfen äußern möchte. Der Angeklagte entscheidet tatsächlich, selbst Stellung zu nehmen. Er berichtet, wie er während der Urteilsverkündung im Amtsgericht Dachau aufgestanden sei und auf Cornelius Weinhold geschossen habe. Ganz offen räumt er ein, dass Cornelius nicht der Einzige war, den er töten wollte.

Auch der Richter sollte sterben. Nachdem er die ersten Schüsse abgefeuert hatte, habe er sich deshalb dem zugewandt. Doch der sei bereits unter dem Tisch verschwunden. Bevor Seibold erneut auf ihn habe zielen können, sei er überwältigt und zu Boden gebracht worden. Der vorsitzende Richter will wissen, warum Seibold überhaupt zur Waffe gegriffen hat. Seibold behauptet, er sei im Laufe seines Lebens ungefähr 19-mal verurteilt worden, aus seiner Sicht jedes Mal zu Unrecht. Er habe sich immer wieder gegen Entscheidungen gewehrt, doch irgendwann seien die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft gewesen.

Auch das Urteil im Amtsgericht Dachau habe er als ungerecht empfunden. Dabei sei dieses Verfahren am Ende nur der letzte Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Über Jahre hätten sich die vermeintlichen Ungerechtigkeiten angestaut, bis er schließlich keinen anderen Ausweg mehr gesehen habe. Mit einer Verurteilung habe Seibold bereits nach dem ersten Verhandlungstag gerechnet. Trotzdem habe er bewusst bis zur Urteilsverkündung gewartet, bevor er zur Waffe griff. Er habe der Justiz zeigen wollen, wie großspurig sie seiner Meinung nach mit seinen Fällen umgehe und welches Unrecht sie verbreite.

Eigentlich habe er sich nach den geplanten Tötungen an Richter Amberger und Staatsanwalt Weinhold auch selbst das Leben nehmen wollen, doch dann sei er überwältigt worden. Die zwei letzten Schüsse, die sich dabei lösten, habe er nicht bewusst abgefeuert. Woher er die Pistole hatte, für die er keine Waffenerlaubnis besaß, will Seibold nicht verraten. Auf Nachfrage räumt er letztlich ein, dass all die Ungerechtigkeiten, die er durch die Justiz erfahren haben will, niemals rechtfertigen könnten, einen Menschen umzubringen. Er wisse, dass er Unrecht getan habe und dafür eine Strafe verdiene.

Der Vorsitzende will wissen, ob Seibold denn keinen anderen Ausweg gesehen habe, keine andere Möglichkeit, als zur Waffe zu greifen und einem Menschen das Leben zu nehmen. Aber Seibold bleibt bei seiner Haltung. Er habe keine andere Möglichkeit gehabt. Auch auf weitere Nachfragen rückt er davon nicht ab.

Sprecher 500:47:06

Wie tief Seibolds Gefühl, von der Justiz ungerecht behandelt zu werden, schon vor der Tat verwurzelt war, wird auch durch die Aussagen mehrerer Zeug*innen deutlich. Bekannte und ehemalige Mitarbeitende beschreiben einen Mann, der durchaus herzlich, unterhaltsam und hilfsbereit sein konnte, aber ebenso schnell aufbrausend und cholerisch wurde. Besonders wenn es um seine zahlreichen Gerichtsverfahren ging, habe er sich regelrecht in Rage geredet. Er habe ständig über Richter*innen und Staatsanwält*innen geschimpft und ihnen vorgeworfen, ihn ungerecht zu behandeln.

Die Schuld habe er dabei grundsätzlich bei anderen gesucht. Wie sich diese Haltung äußerte, erlebte auch seine damalige Verteidigerin nur wenige Stunden vor den tödlichen Schüssen. Sie hatte sich am Tattag mit Seibold in einem nahegelegenen Restaurant getroffen, um die bevorstehende Verhandlung noch einmal mit ihm durchzusprechen. Während er zwei Bier trank, versuchte sie ihm noch einmal zu erklären, warum sein Verhalten als Spediteur strafbar war. Auch bei diesem Gespräch wies Seibold jede Verantwortung von sich. Seine Beschwerden wurden schließlich so laut, dass sich andere Gäste gestört fühlten.

Nur wenige Stunden später erschoss Seibold Cornelius Weinhold im Gerichtssaal. Wie wenig ihn das Geschehen unmittelbar danach äußerlich zu erschüttern schien, beschreibt ein Polizist, der ihn am Tatort in Gewahrsam nahm. Seibold habe auf ihn ruhig und kontrolliert gewirkt. Es sei gewesen, Zitat, "als würde man mit einem reden, der einen Ladendiebstahl begangen hat".

Paulina Krasa00:48:32

Für Abigail sind die Aussagen der Zeug*innen und vor allem die Worte des Angeklagten nur schwer zu ertragen. Im Gerichtssaal hält sie ein gemeinsames Foto fest in der Hand. Es zeigt sie und Cornelius zu glücklicheren Zeiten. Noch heute trägt sie an ihrer rechten Hand ihren eigenen Ehering. Der Ring ihres Mannes hängt inzwischen an einer Kette um ihren Hals. Die beiden waren erst wenige Monate verheiratet, als Cornelius erschossen wurde. Sie hatten gerade erst begonnen, sich ein gemeinsames Leben als Ehepaar aufzubauen. Und wie plötzlich dieses Leben endete, zeigt auch eine Erinnerung an einen eigentlich ganz gewöhnlichen Tag.

Am 6. Januar 2012, gerade einmal fünf Tage vor Cornelius' Tod, haben die beiden gemeinsam ihren Weihnachtsbaum abgeschmückt. Cornelius wickelte dabei eine Lichterkette so sorgfältig auf, dass Abigail schmunzeln musste. Cornelius erklärte ihr, dass sie die Lichterkette beim nächsten Weihnachtsfest schließlich wieder brauchen würden. Und wenn sie jetzt ordentlich aufgerollt sei, müssten sie sich dann nicht damit herumärgern. "Wer hätte denken können, dass es kein nächstes Weihnachten geben wird", sagt Abigail nun resigniert vor Gericht, auf Englisch.

Statt ein weiteres Weihnachtsfest mit Cornelius zu verbringen, muss Abigail nun seit mehr als zehn Monaten ohne ihn leben. Sie sagt: "Cornelius war mein Seelenverwandter, mein bester Freund, mein Zuhause und meine Zukunft. Er hat mir alles bedeutet." Doch neben der Trauer ist da auch Wut. Denn Seibold hat ihr nicht nur ihren Mann genommen, sondern auch all das, was die beiden noch gemeinsam erleben wollten. Abigail und Cornelius hatten sich Kinder gewünscht, wollten eine Familie gründen. Stattdessen muss Abigail nun allein mit den Plänen und Hoffnungen weiterleben, die sie einmal miteinander geteilt hatten.

Schließlich richtet sie sich direkt an den Angeklagten. "Sie haben ihn mir genommen. Und warum? Sie kannten Cornelius gar nicht. Er hat nur seine Arbeit gemacht." Für Abigail war Cornelius der beste Mensch, dem sie je begegnet war. Ein Mann, der an eine gerechte Welt glaubte und Seibolds Hass durch nichts verdient hatte.

Sprecher 500:50:34

Trotzdem wurde er zum Ziel von Seibolds Wut auf die Justiz. Wie tief diese Wut saß und was für ein Mensch Seibold war, damit beschäftigt sich auch ein psychiatrischer Sachverständiger. Er hat sich im Vorfeld mehrmals mit dem Angeklagten unterhalten und gibt vor Gericht einen Einblick in dessen Persönlichkeit. Der Gutachter beschreibt bei Seibold auffällige Persönlichkeitsmerkmale mit fanatisch-kräolatorischen Eigenschaften, Egozentrik und einer ausgeprägten Unnachgiebigkeit beim Verfechten eigener Interessen.

Vereinfacht gesagt: Seibold beharrt stark auf seinen eigenen Überzeugungen, stellt seine Interessen in den Vordergrund und kann andere Sichtweisen nur schwer akzeptieren. Ist er einmal davon überzeugt, im Recht zu sein, lässt er sich kaum davon abbringen und verfolgt Konflikte besonders hartnäckig. Eine psychiatrische Erkrankung stellt der Sachverständige allerdings nicht fest. Auch Seibolds Einsicht und Steuerungsfähigkeit sei zum Zeitpunkt der Tat nicht eingeschränkt gewesen. Ihm sei bewusst gewesen, dass er mit seinem Handeln einen schweren Rechtsverstoß beging und er wäre durchaus in der Lage gewesen, anders zu handeln.

Dass er die Tat nicht etwa in einem plötzlichen Wutanfall beging, zeige auch sein planvolles Vorgehen. Seibold hatte ja die Waffe vorbereitet, sie geladen, mit ins Gericht gebracht und mit den Schüssen bis zur Urteilsverkündung gewartet. Wie sehr sich Seibold schon lange vor der Tat in seinem Kampf gegen die Justiz verrannt hatte, zeigt außerdem ein Dokument, das Ermittler*innen auf seinem Computer fanden. Den knapp halbseitigen Text hatte er bereits Anfang 2011 verfasst, also Monate vor der Verhandlung am Amtsgericht Dachau.

Darin beschreibt Seibold, wie er sich nach seinem Schlaganfall als Sozialhilfeempfänger ins Abseits geschoben fühlte und nicht wusste, ob sein Leben jemals wieder ins Lot kommen würde. Er schreibt von der ungeheuren Macht des Staates, die seiner Ansicht nach auf betrügerischen Machenschaften beruhe. Der Text bestätigt damit das Bild eines Mannes, der sich zunehmend als Opfer eines ungerechten Systems verstand.

Paulina Krasa00:52:33

Nach Abschluss der Beweisaufnahme folgen die Plädoyers von Anklage und Verteidigung. Die Staatsanwältin fordert Gunnar Seibold wegen heimtückischen Mordes, begangen aus sonstigen niedrigen Beweggründen, wegen dreifachen versuchten Mordes und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verurteilen. Sie beantragt eine lebenslange Freiheitsstrafe und darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Entlassung nach 15 Jahren Haft nicht ohne Weiteres möglich. Seine Verteidigung bittet das Gericht, die besondere Schwere der Schuld nicht festzustellen.

Seibold sei kein herzloses Monster, sagt einer seiner Anwälte. Dann erhält Seibold das letzte Wort. Und tatsächlich richtet er nun einige Worte an Cornelius' Familie. Er sagt, Staatsanwalt Weinhold tue ihm "als Mensch" leid. Mehr könne er nicht sagen. Dabei bleibt es. Nach all den Zeug*innenaussagen, nach allem, was er über Cornelius und das Leid seiner Angehörigen gehört hat, sind das die einzigen Worte, die Seibold zum Abschluss des Prozesses an die Familie richtet.

Sprecher 500:53:38

Am 29. November 2012 wird Gunnar Seibold erneut auf einem Krankenbett in den Sitzungssaal des Landgerichts München II geschoben. Heute soll das Urteil fallen. Auch Abigail und Cornelius' Eltern sind gekommen. Ebenso zahlreiche Kolleginnen und Kollegen des getöteten Staatsanwalts. Sie alle wollen wissen, wie das Gericht die Tat beurteilt und welche Strafe Seibold erwartet. Dann verkündet der vorsitzende Richter die Entscheidung der Kammer. Gunnar Seibold wird wegen Mordes in Tateinheit mit drei Fällen des versuchten Mordes und einem vorsätzlichen Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt.

In seiner Urteilsbegründung erklärt der Richter, warum die Kammer die Tötung von Cornelius als Mord wertet. Zum einen habe Seibold heimtückisch gehandelt. Als er am 11. Januar im Amtsgericht Dachau seine Pistole aus der Jackentasche zog, waren alle Blicke auf den Richter gerichtet, der gerade das Urteil verlas. Niemand im Saal rechnete mit einem Angriff. Auch Cornelius nicht. Der 31-Jährige war völlig arglos und hatte keine Möglichkeit, sich auf die Gefahr einzustellen oder sich zu verteidigen. Genau diesen Moment nutzte Seibold bewusst aus und schoss zweimal auf ihn.

Doch die Kammer sieht noch ein zweites Mordmerkmal als erfüllt an, die sogenannten sonstigen niedrigen Beweggründe. Denn Seibold hatte aus Rache gehandelt. Er wollte sich an der Justiz für all die Verfahren rächen, die aus seiner Sicht ungerecht verlaufen waren. Für all die Entscheidungen, die er nicht hatte akzeptieren wollen. Dabei hatte das Gericht sogar überprüft, ob Seibold in seinen früheren Verfahren tatsächlich unrecht widerfahren war. Doch es fanden sich keine Anhaltspunkte dafür. Auch das Verfahren am Amtsgericht Dachau, das schließlich in der tödlichen Tat endete, war nach Überzeugung der Kammer fair geführt worden.

Die Beteiligten hatten versucht, Seibold die rechtlichen Zusammenhänge zu erklären und auf seine Einwände einzugehen. Doch Seibold hatte sich längst in seiner eigenen Vorstellung von Recht und Unrecht verrannt. Über Jahre hatte sich sein Hass auf die Justiz immer weiter gesteigert. Und irgendwann war aus seiner Wut der Wunsch geworden, sich an diesem System zu rächen. Wie weit Seibold dafür zu gehen bereit war, zeigte sich auch unmittelbar nach den beiden Schüssen auf Cornelius. Denn er feuerte weiter. Nach Überzeugung der Kammer wollte Seibold auch den Richter töten.

Dass dabei ebenso der Protokollführer oder seine Verteidigerin tödlich getroffen werden könnten, nahm er billigend in Kauf. Und deshalb verurteilt ihn das Gericht eben zusätzlich wegen dreifachen versuchten Mordes.

Paulina Krasa00:55:58

Besonders schwer wiegt für die Kammer noch etwas anderes. Seibold übte seine Rache nicht an den Menschen, die für seine früheren Verfahren verantwortlich gewesen waren. Er richtete sie gegen Personen, die mit diesen Verfahren überhaupt nichts zu tun hatten. Und das gilt insbesondere für Cornelius. Und trotzdem musste er sterben. Denn wer Cornelius als Mensch war, spielte für Seibold keine Rolle. Er sah in ihm vor allem eines: einen Vertreter der Justiz. Und damit einen Repräsentanten jenes Systems, das er für all das verantwortlich machte, was in seinem Leben schiefgelaufen war.

Ob an diesem Tag Cornelius oder ein anderer Staatsanwalt im Gerichtssaal gesessen hätte, war für Seibold offenbar vollkommen gleichgültig. Cornelius wurde zum Zufallsopfer seines Hasses. Und genau hier bekommen auch Seibolds letzte Worte vor Gericht noch einmal eine besondere Bedeutung. Er hatte gegenüber Cornelius' Familie erklärt, dass ihm dieser "als Mensch" leidtue. Doch die Kammer sieht gerade in dieser Formulierung einen Hinweis darauf, dass Seibold weiterhin zwischen dem Menschen Cornelius und seiner Rolle als Staatsanwalt unterscheidet.

Als Mensch tut er ihm leid, aber als Vertreter der Justiz offenbar nicht. Für die Kammer steht fest, dass Seibold aus Rache gehandelt und sich dabei in krasser Selbstbezogenheit über das Leben anderer Menschen hinweggesetzt hat. Das Urteil lautet deshalb lebenslange Freiheitsstrafe. Außerdem stellt das Landgericht die besondere Schwere seiner Schuld fest. Seibold hatte seine Tat sorgfältig vorbereitet, zwei Menschen gezielt töten wollen und den Tod zweier weiterer Unbeteiligter in Kauf genommen. Und all das aus Beweggründen, die nach Auffassung der Kammer in keinem Verhältnis zu seinem vermeintlich erlittenen Unrecht standen.

Sprecher 500:57:40

Doch Gunnar Seibold wird seine lebenslange Haftstrafe nicht lange verbüßen. Nur gut sechs Monate nach der Urteilsverkündung am 9. Juni 2013 stirbt er im Alter von 56 Jahren auf der Krankenstation der JVA München-Stadelheim. Zuletzt hatte er weitere medizinische Behandlungen abgelehnt. Er verweigerte Nahrung und wollte nicht mehr in ein Krankenhaus gebracht werden. Lediglich Schmerzmittel nahm er noch an. Und als Todesursache gilt Multiorganversagen. Für die Menschen, die er mit seiner Tat zurückgelassen hat, endet die Geschichte damit nicht.

Der Mord an Cornelius Weinhold hatte weit über Dachau hinaus Entsetzen ausgelöst. Und er hinterließ auch innerhalb der Justiz tiefe Spuren. Unmittelbar nach der Tat werden die Sicherheitsvorkehrungen an bayerischen Gerichten deutlich verstärkt. Die Erinnerung an Cornelius bleibt. Noch zehn Jahre nach seinem Tod gedachte die bayerische Justiz des jungen Staatsanwalts. Er war nicht einfach ein Kollege gewesen, der bei der Ausübung seines Berufs ums Leben gekommen war. Sondern ein Mensch, den andere geschätzt, bewundert und gern um sich gehabt hatten.

Ein außergewöhnlich begabter Jurist, der in seinem Beruf seine Erfüllung gefunden hatte und dessen Zukunft gerade erst begonnen hatte. Für seine Kolleginnen und Kollegen bleibt der 11. Januar 2012 deshalb ein Tag, aus dem aus einem gewöhnlichen Gerichtsverfahren eine Tragödie wurde. Für Cornelius' Familie war es der Tag, an dem sich ihr ganzes Leben veränderte. Und besonders für Abigail. Abigail verlor nicht nur ihren Ehemann, sie verlor auch die Zukunft, die sie sich mit ihm vorgestellt hatte. All die großen und kleinen Momente, auf die sie sich gefreut hatte.

Das gemeinsame Älterwerden, die Kinder, die sie sich gewünscht hatten. Und einen Menschen, mit dem sie all das hatte erleben wollen. Was bleibt, sind die Erinnerungen an die viel zu kurze gemeinsame Zeit. An all das, was sie miteinander erlebt haben. Und an all das, was noch vor ihnen hätte liegen können. Und vor allem bleibt die Liebe. Eine Liebe, die mit Cornelius' Tod nicht einfach aufgehört hat zu existieren. Denn so viel Gunnar Seibold Abigail auch genommen hat, eines konnte er nicht auslöschen: die tiefe Verbundenheit zwischen ihr und Cornelius.

Und vielleicht findet diese Liebe ihren stillsten, aber zugleich schönsten Ausdruck in etwas, das Abigail bis heute mit sich trägt: seinen Namen.

Paulina Krasa01:00:02

Also man hat es ja auch anhand dieser Beispiele, die wir genannt haben, gesehen, wie gefährlich solche Leute auch leben. Das ist ja bei Politiker*innen ähnlich, abgesehen davon, dass natürlich viel mehr Menschen ihren Hass auf die projizieren. Aber sowohl bei den Politiker*innen als auch bei den Staatsanwält*innen und den Richter*innen, da empfinde ich so ein großes Ungerechtigkeitsgefühl, dass deren Arbeit die am Ende möglicherweise in so große Gefahr bringt.

Sprecher 501:00:28

Ja, und das steht halt einfach dem so entgegen, wofür diese Menschen ja da sind und wofür die angetreten sind. Und wir wissen ja, dass Cornelius und mit Sicherheit viele andere Menschen eben nicht fürs Geld zur Justiz gehen und vielleicht auch was ganz anderes hätten machen können, wo sie dann mehr Geld verdienen und dabei vielleicht nicht so viel Hass ausgesetzt wären. Aber dass sie sich dafür entscheiden, weil sie halt für das Recht stehen und weil sie wollen, dass es Gerechtigkeit gibt.

Paulina Krasa01:00:56

Ja, und ich meine, am Ende sind das Leute, die auch dafür sorgen, dass dieses Land läuft. Also die dürfen ja nicht solchen Menschen schutzlos ausgeliefert sein.

Sprecher 501:01:06

Ja. Und deswegen hat mich das auch bei der Recherche echt ein bisschen unruhig gemacht, dass es irgendwie nicht bundesweit verpflichtende Einlasskontrollen gibt oder so. Ja, weil ich eben das jetzt nicht verstehen kann, aber nachvollziehen kann, dass da halt ein großes Risiko natürlich herrscht, wenn da Menschen sind, die sich nicht nur ungerecht behandelt fühlen, aber eben auch die vielleicht eine lange Haftstrafe hinter sich haben, die verbüßt haben und sich dann eben irgendwie aus irgendwelchen komischen Hirngespinsten dann an der einen Person rächen wollen, die ihrer Meinung nach jetzt dafür verantwortlich ist.

Paulina Krasa01:01:48

Ja, und die ja aber auch nur ihre Arbeit macht. Also so viel nochmal zu dem Thema, dass sich hier die Wut ja im Grunde nur auf die Vertreter*innen der Justiz richtet. Denn die Leute wären ja, wenn alles gut läuft, auch von einer anderen Person angeklagt oder von einem anderen Richter oder einer anderen Richterin verurteilt worden. Das ist ja nichts Persönliches.

Sprecher 501:02:09

Genau.

Paulina Krasa01:02:10

Ja. Nächste Woche hört ihr hier von einem Fall, in dem zufälligerweise auch jemand mit der Arbeit der Justiz unzufrieden ist. Aber bei dem Fall nimmt jemand das, was die Justiz seiner Meinung nach versäumt hat, selbst in die Hand mit tödlichem Ausgang. Bis dahin. Tschüss!

Sprecher 101:02:32

Das war ein Podcast der Partner in Crime in Zusammenarbeit mit Studio Boomins. Hosts: Paulina Kraser und Laura Wohlers. Redaktionelle Leitung: Jon Hantschin und wir. Redaktion: Marisa Morell und wir. Schnitt: Pauline Korb. Rechtliche Abnahme und Beratung: Abel und Kollegen.

Beschreibung der Folge

Triggerwarnung: In dieser Folge werden Suizide thematisiert.
Ambitioniert, talentiert und humorvoll. So beschreiben viele den Staatsanwalt Cornelius Weinhold. Dem 31-Jährigen steht eine vielversprechende Karriere bevor, für die er hart arbeitet. Doch mindestens genauso viel Leidenschaft wie für seinen Beruf empfindet er für seine Ehefrau Abigail, die er während seines Studiums in New York kennen- und lieben gelernt hat. Die beiden teilen nicht nur ihre Begeisterung für die Juristerei, sondern auch große Pläne für ihre gemeinsame Zukunft.
An einem Mittwoch im Januar 2012 macht sich Cornelius wie jeden Morgen auf den Weg zur Arbeit. Am Amtsgericht Dachau steht eine Verhandlung an. Eigentlich ein ganz gewöhnlicher Arbeitstag für den jungen Staatsanwalt. Doch im Gerichtssaal trifft er auf einen Angeklagten, dessen Hass auf die Justiz über Jahre gewachsen ist. Was an diesem Tag geschieht, wird nicht nur das Leben von Cornelius und Abigail für immer verändern, sondern auch die Frage aufwerfen, wie sicher diejenigen sind, die täglich für unseren Rechtsstaat eintreten.
In dieser Folge erzählen wir von zwei Welten, die aufeinanderprallen. Auf der einen Seite steht ein aufstrebender Jurist, der an das Rechtssystem glaubt und für Gerechtigkeit eintritt. Auf der anderen ein Mann, der in seinem Leben viel verloren hat und die Justiz zunehmend für sein Schicksal verantwortlich macht. Über Jahre wächst seine Verbitterung zu einem Hass heran, der schließlich Menschenleben fordert.
Für diese Folge haben wir mit Andrea Titz, Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Kempten, gesprochen.

**Credit**

Produzentinnen/Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers
Redaktion: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Marisa Morell
Schnitt: Pauline Korb
Rechtliche Abnahme: „Abel und Kollegen“; Benedikt Müller

**Quellen (Auswahl)**

Landgericht München II (1. Strafkammer), Urteil vom 29. November 2012, Az. 1 Ks 127 Js 103351/12
Merkur: https://t1p.de/jshj4
Tz: https://t1p.de/dqbkk
Augsburger Allgemeine: https://t1p.de/v0p6c
Focus: https://t1p.de/hsb2y

**Partner der Episode**
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